Eine öffentliche Einrichtung der Schweiz sah sich mit einer komplexen Problematik im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen einer in einem Land der Europäischen Union wohnhaften Mitarbeiterin konfrontiert, die Telearbeit leistete.
Der rechtliche Rahmen der Sozialversicherungen ist besonders heikel, wenn ein Mitarbeiter aus der Ferne in einem anderen Land arbeitet. Zunächst ging es darum, welches Sozialversicherungssystem anzuwenden ist. Aufgrund der verschiedenen Abkommen, an denen die Schweiz beteiligt ist, spielt die Aufteilung der Arbeitszeit zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland des Mitarbeiters eine entscheidende Rolle bei dieser Bestimmung.
Nachdem der zuständige Staat für die Sozialversicherungen ermittelt wurde, übernahm Fiducie’r die notwendigen Meldungen bei den zuständigen ausländischen Stellen sowie die Überwachung der monatlichen Meldepflichten des Arbeitgebers. Wir sorgten zudem für die Koordination mit der schweizerischen Ausgleichskasse, um eine Doppelbeitragszahlung zu vermeiden.
Die Mutterschaft der Mitarbeiterin brachte eine zusätzliche Komplexität in diese Situation. Obwohl sie einen schweizerischen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte, profitierte die Mitarbeiterin von den Sozialversicherungsbedingungen ihres Wohnsitzlandes. Da sich die Rechte und Pflichten der beiden Systeme nicht vollständig überschneiden, schlug Fiducie’r eine pragmatische Lösung vor, die sowohl die Wahrung der Rechte der Mitarbeiterin als auch die Aspekte des Arbeitsvertrags gewährleistet. Anschließend führten wir die notwendigen Schritte bei den Stellen des Wohnsitzlandes für die Auszahlung der Mutterschaftsentschädigungen durch.
Aufgrund der Anzahl der beteiligten Ansprechpartner und der technischen Komplexität einiger von ihnen veranschaulicht dieser Fall die administrative Komplexität der grenzüberschreitenden Telearbeit, der Arbeitgeber gegenüberstehen können.
Erben mit Wohnsitz in verschiedenen Kantonen, Immobilien ebenfalls in mehreren Kantonen und Wertschriftendepots bei mehreren Nachlassverwaltungen: Die Verwaltung eines Nachlasses kann schnell zu einer steuerlichen und administrativen Herausforderung werden.
Die steuerlichen Folgen eines Nachlasses variieren je nach Wohnsitzkanton der Erben und dem Standort der Vermögenswerte. Die Hauptprobleme bei der interkantonalen Besteuerung liegen oft in der Fairness der steuerlichen Aufteilung und, ganz pragmatisch, in der Kohärenz, manchmal auch Inkohärenz, der Handlungen der verschiedenen Steuerbehörden. Abgesehen von der Komplexität durch die verschiedenen Besteuerungsorte sind auch die üblichen Elemente wie Unterhalts- und Renovationskosten sowie Mieterträge und Finanzerträge zu berücksichtigen. In diesem Fall hat Fiducie’r die steuerliche Konformität einer der Nachlassverwaltungen und eines Teils der Erben übernommen. Diese Übernahme erfordert jedoch auch die Verwaltung der Verknüpfungen, da ein Erbe seine steuerlichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, bevor die steuerlichen Folgen der Nachlassverwaltung, der er angehört, geklärt sind. Manchmal in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden, manchmal im Rechtsweg, hat Fiducie’r zu einer korrekten Analyse der Elemente der Steuerveranlagungen beigetragen, die mit den verschiedenen interkantonalen Aufteilungen zusammenhängen.
Ein weiterer Faktor, den Fiducie’r selbstverständlich bewältigen musste, ist die Verwaltung der Fristen und der von den Steuerbehörden bei ihren Steuerveranlagungen angesammelten Verzögerungen, ein wiederkehrendes Problem in einigen Kantonen. Durch sein Eingreifen konnte Fiducie’r die vielfältigen Besteuerungsprozesse koordinieren, Fristen antizipieren und die notwendigen Schritte einleiten, um eine effiziente steuerliche Verwaltung sicherzustellen.
Im Rahmen seines Engagements bei einem schweizerischen Sportverband sitzt ein Partner von Fiducie’r im Exekutivkomitee sowie in Gremien, die die Governance dieses Verbands sicherstellen. Diese Gremien spielen eine zentrale Rolle bei der Prüfung der von den Vereinen eingereichten Spielerlizenzanträge und achten dabei auf deren finanzielle Tragfähigkeit. Jeder Bewerberverein muss daher eine detaillierte Akte vorlegen, die finanzielle Garantien enthält, welche seine Fähigkeit zur Erfüllung seiner Verpflichtungen belegen. Sind diese Garantien unzureichend oder nicht vorhanden, kann die Lizenz verweigert werden. In diesem Fall haben die Vereine jedoch ein Rechtsmittel, und ihre Akte wird anschließend von einer Kommission mit drei Mitgliedern, darunter unser Partner, erneut geprüft. Wird die Ablehnung bestätigt, hat der Verein die Möglichkeit, das Sport-Schiedsgericht (TAS) in Lausanne anzurufen.
So verhielt es sich bei einem Mitglied des Verbands, das trotz der finanziellen Schwierigkeiten des Vereins versuchte, die Erteilung der Lizenz aufgrund außergewöhnlicher Umstände zu rechtfertigen. In Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten hat Fiducie’r die Verteidigung des Verbands durch die Vorbereitung des buchhalterischen und finanziellen Teils der technischen Akte unterstützt. Das TAS wies in diesem Fall das Rechtsmittel des Vereins zurück und bestätigte damit die von Fiducie’r vorgenommene Analyse der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins.
Im Rahmen einer Unternehmensrestrukturierung hat Fiducie’r Schweizer und französische Aktionäre bei der Gründung einer Holding begleitet, die dazu bestimmt ist, ihre verschiedenen Handels- und Immobiliengesellschaften zusammenzufassen.
Ziel war es, die Verwaltung der Beteiligungen zu optimieren, indem eine Holding strukturiert wurde, die die Anteile der Gesellschaften hält, sowie eine Immobiliengesellschaft geschaffen wurde, die sich dem Kauf und der Verwaltung von Immobilien in Frankreich widmet. Die Komplexität des Projekts lag in der Doppelregulierung der steuerlichen und rechtlichen Vorschriften zwischen der Schweiz und Frankreich, was eine eingehende Analyse der grenzüberschreitenden steuerlichen Auswirkungen erforderte.